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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen Grüne Wiek Wabenhausherberge

Geltungsbereich

  1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für die Verträge über die mietweise Überlassung von Unterkünften zur Beherbergung sowie alle für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen der Wabenhausherberge Grüne Wiek.

  2. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Wabenhausherberge.

  3. Geschäftsbedingungen des Gastes finden nur Anwendung, wenn dies vorher vereinbart wurde.

Vertragsabschluss, -partner, -haftung; Verjährung

  1. Zustandekommen des Vertrages erfolgt durch Anfrage, Angebot und Annahme dessen. Bei mündlicher Vereinbarung bedarf es der schriftlichen Bestätigung in Form eines Gastaufnahmevertrags. Im Gastaufnahmevertrag wird eine Anzahlung von 50% des Reisepreises beziffert, welche die verbindliche Buchung 4 Wochen vor Anreise bestätigt.

  2. Vertrags- und Ansprechpartner für die Wabenhausherberge ist der Veranstalter (Gast/ Schule /Familie bzw. eine von ihm bevollmächtigte dritte Person). Hat ein Dritter für für den Veranstalter reserviert, haftet er der Wabenhausherberge gegenüber zusammen mit dem Gast als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Gastaufnahmevertrag.

  3. Die Geschäftsleitung haftet für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Im nicht leistungstypischen Bereich ist die Haftung auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit der Geschäftsleitung beschränkt.

  4. Die Verjährungsfrist für alle Ansprüche des Gastes beträgt 6 Monate.

  5. Diese Haftungsbeschränkung und kurze Verjährungsfrist gelten zugunsten der Geschäftsleitung, auch bei der Verletzung von Verpflichtungen bei der Vertragsanbahnung und positiver Vertragsverletzung.

Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung

  1. Die Geschäftsleitung ist verpflichtet, die vom Gast reservierten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.

  2. Der Gast ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise der Wabenhausherberge zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen der Wabenhausherberge an Dritte.

  3. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung 4 Monate und erhöht sich der von der Wabenhausherberge allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann diese den vertraglich vereinbarten Preis angemessen, höchstens jedoch um 10% anheben.

  4. Die Preise können von der Geschäftsleitung ferner geändert werden, wenn der Gast nachträglich Änderungen der Anzahl der gebuchten Zimmer/Gäste, der Leistung des Betreibers oder der Aufenthaltsdauer der Gäste wünscht und die Geschäftsleitung dem zustimmt.

  5. Rechnungen ohne Fälligkeitsdatum sind binnen 10 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Die Geschäftsleitung ist berechtigt aufgelaufene Forderungen jederzeit fällig zu stellen und unverzügliche Zahlung zu verlangen. Bei Zahlungsverzug ist die Geschäftsleitung berechtigt, Zinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen Basiszinssatz bzw. dem entsprechenden Nachfolgezinssatz der Europäischen Zentralbank zu berechnen. Dem Kunden bleibt der Nachweis eines niedrigeren, der Geschäftsleitung des eines höheren Schadens vorbehalten.

  6. Die Geschäftsleitung ist berechtigt, bei Vertragsschluss oder danach, eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag schriftlich vereinbart werden.

  7. Der Gast kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung der Wabenhausherberge aufrechnen oder mindern.

Rücktritt des Gastes (Abbestellung, Stornierung)

  1. Ein Rücktritt des Gastes von dem mit der Geschäftsleitung geschlossenen Vertrag bedarf der schriftlichen Zustimmung der Wabenhausherberge. Hierzu sind unten definierte Stornobedingungen zu beachten. Dies gilt nicht in Fällen des Leistungsverzuges der Wabenhausherberge, oder einer von ihm zu vertretenden Unmöglichkeit der Leistungserbringung.

  2. Die Wabenhausherberge kann Kulanz walten lassen, es besteht jedoch kein Rechtsanspruch auf erlassene Stornogebühren.

  3. Die Wabenhausherberge empfiehlt allen Gästen bei Buchung eine Reiserücktrittsversicherung zur Minimierung des persönlichen Schadens bei unvorhersehbaren Rücktrittsgründen abzuschließen. Hier gelten die Bedingungen der jeweiligen Versicherungsgesellschaft.

Rücktritt der Wabenhausherberge

  1. Sofern ein Rücktrittsrecht des Gastes innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich vereinbart wurde, ist die Wabenhausherberge in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Gäste nach den vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen und der Gast auf Rückfrage der Wabenhausherberge auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.

  2. Wird eine vereinbarte Vorauszahlung vom Gast nicht geleistet, so ist die Wabenhausherberge zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

  3. Ferner ist die Wabenhausherberge berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise falls

    • höhere Gewalt oder andere von der Wabenhausherberge nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen

    • Zimmer unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. in der Person des Gastes oder des Zwecks, gebucht werden;

    • Die Wabenhausherberge begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Wabenhausherberge den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen der Wabenhausherberge in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich der Wabenhausherberge zuzurechnen ist;

    • ein Verstoß gegen o.g. Geltungsbereich Absatz 1.2 vorliegt.

  4. Die Wabenhausherberge hat den Gast von der Ausübung des Rücktrittsrechts unverzüglich in Kenntnis zu setzen.

  5. Bei berechtigtem Rücktritt der Wabenhausherberge entsteht kein Anspruch des Gastes auf Schadensersatz.

Stornierungsbedingungen und Gebühren/Schadensersatz

  1. Jeglicher Rücktritt muss in schriftlicher Form erfolgen.

  2. Bei einem Rücktritt des Gastes vor Vertragsbeginn werden folgende Stornierungsgebühren dem Gast in Rechnung gestellt:

  1. bis 4 Wochen vor Anreise kostenfreie Stornierung

  2. ab dem 30. Tag vor Anreise: Einbehalt der Anzahlung von 50% des Reisepreises

  3. ab dem 7. Tag vor Anreise: Zahlung von 75 % des vereinbarten Reisepreises abzgl. geleisteter Anzhalung

  4. Bei Absage der Anreise am Anreisetag fallen 90 % des vereinbarten Reisepreises an Stornogebühren an

  5. bereits geleistete Anzahlungen werden im Falle einer Stornierung mit angefallenen Bearbeitungsgebühren von 10,00 € verrechnet.

   3. Als Berechnungsgrundlage des Zeitraums gilt der Tag, an dem der Rücktritt beim Vermieter   

        eingegangen ist. Zur Vermeidung von Stornogebühren empfiehlt sich der Abschluss einer 

        Reiserücktrittsversicherung.

   4. Der Vermieter ist nach Treu und Glauben gehalten, die nicht in Anspruch genommene

        Wohnung anderweitig zu vermieten, um Ausfälle zu vermeiden. 

Zimmerbereitstellung, -übergabe, -rückgabe

  1. Der Gast erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer.

  2. Gebuchte Zimmer stehen dem Gast ab 15.00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Gast hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.

  3. Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer der Wabenhausherberge spätestens um 11.00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann die Wabenhausherberge über den ihm dadurch entstehenden Schaden hinaus für die zusätzliche Nutzung des Zimmers bis 18.00 Uhr 50% des vollen Logispreises (Listenpreises) in Rechnung zu stellen, ab 18.00 Uhr 100%.

Haftung der Wabenhausherberge

  1. Die Wabenhausherberge haftet für die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns. Diese Haftung ist im nicht leistungstypischen Bereich, jedoch beschränkt auf Leistungsmängel, Schäden, Folgeschäden oder Störungen, die auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit der Wabenhausherberge zurückzuführen sind. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen der Wabenhausherberge auftreten, wird die Geschäftsleitung bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Gastes bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Gast ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.

  2. Für eingebrachte Sachen haftet die Wabenhausherberge dem Gast ggü. nach den gesetzlichen Bestimmungen, das ist bis zum Hundertfachen des Zimmerpreises, höchstens EUR 3.000,00. Für Geld und Wertgegenstände kann keine Haftung übernommen werden. Die Haftungsansprüche erlöschen, wenn der Gast nicht unverzüglich nach Erlangen der Kenntnis von Verlust, Zerstörung oder Beschädigung der Wabenhausherberge ggü. Anzeige erstattet (§ 703 BGB).

  3. Für die unbeschränkte Haftung der Wabenhausherberge gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

  4. Soweit dem Gast ein Stellplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Grundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet die Wabenhausherberge nicht, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Dies gilt auch für Erfüllungshilfen der Wabenhausherberge.

  5. Weckaufträge werden von der  Wabenhausherberge ohne Gewähr ausgeführt. Schadensersatzansprüche, außer wegen grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz, sind ausgeschlossen.

  6. Nachrichten, Post und Warensendungen für die Gäste werden mit Sorgfalt behandelt. Die Wabenhausherberge übernimmt die Zustellung, Aufbewahrung und gegen Entgelt die Nachsendung derselben. Schadensersatzansprüche, außer wegen grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz, sind ausgeschlossen.

Schlussbestimmungen

  1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen für die Herbergsaufnahme müssen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Gast sind unwirksam.

  2. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz der Wabenhausherberge Grüne Wiek, Beckerwitz.

  3. Ausschließlicher Gerichtsstand ist Schwerin.

  4. Es gilt deutsches Recht.

  5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Herbergsaufnahme unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.

Besondere Herbergsbedingungen der Wabenhausherberge Grüne Wiek, Beckerwitz

  1. Jeder Gast leiht obligatorisch Bettwäsche der Wabenhausherberge:
    1 Kopfkissenbezug, 1 Bettdeckenbezug, 1 Laken = 1 Set
    Eigene Bettwäsche ist aus hygienischen Gründen nicht gestattet. Vor der Abreise sind diese vollständig wieder abzugeben. Für jedes fehlende Teil wird ein Betrag von Euro 15,00 inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer abgerechnet.
    Für nicht abgegebene Zimmerschlüssel berechnen wir € 50,00.

  2. Ohne anders lautende schriftliche Abmachung ist der Zimmerbezug (check-in time) nicht vor 15.00 Uhr des Anreisetages möglich, die Zimmerrückgabe (check-out time) hat bis 11.00 Uhr des Abreisetages zu erfolgen. Reservierte Zimmer müssen bis spätestens 19.00 Uhr des Anreisetages bezogen werden. Ist dies nicht geschehen, kann die Wabenhausherberge über die Zimmer verfügen, sofern nicht ausdrücklich eine spätere Ankunftszeit vereinbart wurde.

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